AGB
Geschäftsbedingungen für Beratungs-, Trainings- und Serviceleistungen
(Stand: April 2023)
1. Vertragsgrundlagen
Für Beratungs-, Trainings- und andere Serviceleistungen der imds professional GmbH & Co. KG (imds professional) gelten neben den vertraglichen Vereinbarungen die Geschäftsbedingungen für Beratungs-, Trainings- und Serviceleistungen, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige diesen Vertragsgrundlagen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder diesen gleichstehende Vertragsgrundlagen des Auftraggebers gelten mit dem Vertragsabschluss als abbedungen. Die Geschäftsbedingungen der imds professional gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen der imds professional abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausgeführt wird.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Auftraggeber zustande. Ein Anspruch auf eine Auftragsbestätigung besteht nicht. Von der Ablehnung eines Auftrags wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
3. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber kann bis 4 Wochen vor dem angekündigten Leistungsbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Rücktritt fristgerecht bei der imds professional eingeht.
Geht der Rücktritt 4 bis 2 Wochen vor dem angekündigten Leistungsbeginn bei der imds professional ein, sind 50% des vereinbarten Honorars als pauschalierter Schadenersatz zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
Geht der Rücktritt innerhalb der letzten 2 Wochen vor dem angekündigten Leistungsbeginn bei der imds professional ein, ist das gesamte vereinbarte Honorar als pauschalierter Schadenersatz zu zahlen.
Die Anrechnung dieser Gebühr auf Folgeleistungen ist nicht möglich.
Die durch die Absage anfallenden Kosten, insbesondere Kosten für die Stornierung von Hotel- oder Flugreservierungen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Terminverschiebungen durch den Auftraggeber werden 25 % des Leistungshonorars als Aufwandsentschädigung fällig.
Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
Ab dem Tag des angekündigten Leistungsbeginns ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Die imds professional kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht vorhersehbare Leistungshindernisse, die die imds professional nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung, so wie in der Auftragsbestätigung festgelegt, vereiteln und eine Überwindung des Leistungshindernisses der imds professional nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn auch die Möglichkeiten der imds professional zur Änderung der angebotenen Leistung (Ziffer 6) das Leistungshindernis nicht zu beseitigen vermögen oder wenn die imds professional von den zweckentsprechenden Möglichkeiten einmal Gebrauch gemacht hat, ohne das Leistungshindernis beseitigen zu können.
Jeder Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit der nicht erbrachten Leistung in diesen Fällen entstehen nicht, insbesondere nicht auf bereits durch den Auftraggeber veranlasste Leistungen wie z. B. Anreise- und Übernachtungskosten. Die weiteren gesetzlichen Rücktrittsrechte beider Parteien bleiben im Übrigen von den Bestimmungen dieser Ziffer unberührt.
Wird die Leistung nach Annahme des Angebots bzw. nach Erteilung der Beauftragung nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem vereinbarten Ausführungsbeginn abgerufen, ist imds professional berechtigt, den Leistungswert von zwei Monaten zu berechnen.
4. Kündigung des Vertrages
In Vollzug gesetzte Verträge können mit einer Frist von vier Wochen von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden, wenn die Vergütung nach Stunden, Tagen oder Wochen bemessen ist. Ist die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen, ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen zur Kündigung von Dienstverhältnissen (§ 621 BGB). Die Kündigung vor dem angekündigten Tag des Leistungsbeginns ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Leistung der imds professional
Die imds professional führt die Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung durch und setzt dafür ausreichend qualifiziertes Personal ein. Die imds professional ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Dritter zu bedienen.
6. Änderungen der angebotenen Leistung
Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsbestätigung sind unter Beibehaltung des Auftragsziels durch die imds professional uneingeschränkt zulässig.
Der Wechsel eines angegebenen Dozenten bzw. Beraters durch die imds professional ist zulässig, soweit der Dozent bzw. Berater die erforderliche Sachkunde besitzt.
Die Veränderung des angegebenen Termins zur Leistungserbringung durch die imds professional ist nach billigem Ermessen zulässig, wenn die imds professional die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zur vereinbarten Zeit nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere, wenn a) der vorgesehene Dozent bzw. Berater kurzfristig an der Leistungserbringung verhindert ist, oder b) die Leistungserbringung am vereinbarten Ort kurzfristig unmöglich wird.
Besteht die Leistung in der Durchführung von Service-Projekten sind Veränderungen des Leistungszeitraums durch imds professional uneingeschränkt zulässig, wenn die Verzögerung nicht durch imds professional zu vertreten ist.
7. Leistungszeit
Die Leistung der imds professional beginnt mit dem erstmaligen Erscheinen des Dozenten bzw. Beraters am vereinbarten Leistungsort zur vereinbarten Leistungszeit. Das gilt auch, wenn vor Leistungsbeginn Unterlagen durch die imds professional zur Verfügung gestellt werden.
Die Leistung der imds professional endet mit Ablauf des Tages, an dem die letzte nach der Auftragsbestätigung erforderliche Teilleistung erbracht worden ist.
Ist Leistungsgegenstand die Durchführung von Service-Projekten, beginnt die Leistung mit dem vereinbarten Zeitpunkt zum Start des Projekts und endet mit Abschluss des vereinbarten Leistungsumfangs bzw. mit dem vereinbarten Projektenddatum.
8. Leistungsort
Leistungsort ist imds professional GmbH & CO. KG in Weilrod (Deutschland), sofern nichts anderes angegeben.
9. Mitwirkung des Auftraggebers
Unbeschadet etwaiger vertraglicher Vereinbarungen im Einzelfall wird der Auftraggeber die imds professional unentgeltlich bei der Leistungserbringung unterstützen. Dabei wird er innerhalb seiner Betriebssphäre insbesondere alle notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit die imds professional die geschuldete Leistung ohne weitere Vorleistungen erbringen kann. Dazu gehören u.a. die Planung, und Organisation der erforderlichen Vorbildung von der Leistungserbringung erfasster eigener Mitarbeiter und die rechtzeitige Information an die imds professional über deren vorhandene Vorkenntnisse.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung der Informationen hinsichtlich Korrektheit und gefordertem Zeitpunkt. Dies gilt sowohl für alle Informationen, die der Auftraggeber selbst zur Verfügung stellen muss, als auch für Informationen, die durch seine Lieferanten erfolgen müssen. Falsche, zeitlich verzögerte oder fehlende Informationen -auch wenn diese durch Lieferanten des Auftraggebers zu verantworten sind – stellen ein Projektrisiko dar. Kann ein Projekt aufgrund fehlender oder falscher Informationen nicht oder nicht rechtzeitig beendet werden, ist imds professional in jedem Fall berechtigt, ihre aufgewendeten Leistungen zu berechnen. Der Auftraggeber kann sich in solchen Fällen nicht darauf berufen, dass das Projektziel zu spät, nur teilweise oder gar nicht erreicht wurde.
Des Weiteren wird der Auftraggeber einen Ansprechpartner benennen, der zur Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigt ist, soweit die Willenserklärung zur Durchführung oder Fortführung der Leistungserbringung notwendig ist.
Werden zur Leistungserbringung Nutzungs-, Verwertungs- oder ähnliche Rechte Dritter benötigt, so wird der Auftraggeber diese rechtzeitig einholen und der imds professional das Vorliegen der notwendigen Rechte bestätigen.
10. Eigentums- und Urheberrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben von der imds professional überlassene Unterlagen oder andere von der imds professional gelieferte, eigentumsrechtsfähige materielle oder immaterielle Gegenstände Eigentum der imds professional.
Werden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung urheberrechtsfähige Werke (§§ 2 ff. Urheberrechtsgesetz) der imds professional überlassen, so sind diese auch regelmäßig durch Urheberrechte geschützt. Alle der imds professional überlassenen Werke dürfen deshalb ausschließlich im Zusammenhang mit der Leistungserbringung genutzt werden. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder vertragsfremde Nutzung ist untersagt.
Werden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Unterrichtsmaterialien erstellt (z.B. Beschreibungen, Übersetzungen, Zeichnungen) so gehen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte ausschließlich auf die imds professional über. Soweit die imds professional Inhaber entsprechender Rechte ist, räumt die imds professional dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den internen Gebrauch ein, ausgenommen ist ein interner Gebrauch zu Bildungszwecken. Bei verbundenen Unternehmen gilt als interner Gebrauch nur der Gebrauch innerhalb des vertragsschließenden Unternehmens.
11. Vergütung
Der Anspruch der imds professional auf die vereinbarte Vergütung entsteht mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber.
Die Vergütung wird regelmäßig mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber fällig und ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem in der Rechnung angegebenen Datum ohne jeden Abzug zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist vollständig zu zahlen, etwaige Bankgebühren trägt der Rechnungsempfänger. Bankgebühren zu Lasten von imds professional werden nachgefordert. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig nach Abschluss der Leistung durch die imds professional. Dauert die Leistungserbringung länger als einen Monat, so erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
Die angegebene Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei der Auftragsvergabe/Bestellung muss der korrekte Rechnungsempfänger mitgeteilt werden. Eine auf falschen Rechnungsempfängerangaben beruhende Rechnungsänderung wird mit einer Gebühr von 90 Euro (netto) berechnet.
12. Zahlungsverzug/Verzugszinsen
Leistet der Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfrist nicht, so kommt er in Verzug. Einer Mahnung durch die imds professional bedarf es nicht, da der Zahlung der Zugang der Rechnung vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung bestimmt ist, die vom Rechnungsdatum an nach dem Kalender zu berechnen ist.
Während des Zahlungsverzuges hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten pro Jahr über dem Basiszinssatz der EU-Zentralbank sowie Mahngebühren zu leisten.
Die weitergehende Geltendmachung gesetzlicher Rechte bei Schuldnerverzug bleibt davon unberührt.
13. Haftungsbegrenzung der imds professional
Die imds professional haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von imds professional, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ein etwaiger Schadenersatzanspruch ist der Höhe nach auf das Vertragsvolumen beschränkt, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
Soweit sich der Schaden auf Leben, Körper oder Gesundheit einer Person erstreckt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die imds professional haftet insbesondere nicht für den Ausfall von Telekommunikationseinrichtungen, -leitungen und –netzen, oder für unmittelbare oder mittelbare Folgen eines solchen Ausfalls, soweit die Einrichtungen, Leitungen oder Netze von Dritten unterhalten werden.
Die imds professional haftet nicht für das Bestehen von Prüfungen oder die Erteilung von Zertifikaten als Folge der Leistungserbringung.
Die imds professional haftet nicht für einen erteilten Rat, eine Auskunft oder die Verwertung bzw. Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse.
Die imds professional haftet nicht für Schäden, die durch Viren beim Auftraggeber oder Dritten entstehen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die imds professional, deren gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfe hervorgerufen wurde.
Die imds professional haftet nicht für Schäden, die als unmittelbare oder mittelbare Folge eines unberechtigten Zugriffs Dritter auf Telekommunikations- oder Datenverarbeitungsanlagen des Auftraggebers oder Dritter entstehen.
Die imds professional haftet nicht für Preisauskünfte über Leistungen Dritter.
Besteht die geschuldete Leistung in der Dateneingabe (IMDS-System), haftet imds professional nur für Verzögerungen, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der imds professional, ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
14. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter:innen, auch keine freien, von imds professional abzuwerben oder Dritte hierbei zu unterstützen. Diese Vereinbarung gilt vom Abschluss des Vertrages an bis zum Ablauf eines Jahres nach Beendigung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot eine Vertragsstrafe von 15.000 Euro an imds professional zu zahlen. Weitergehende Ansprüche von imds professional bleiben davon unberührt.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und dessen Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Für sämtliche Rechtsstreite aus diesem Vertrag ist das sachlich und örtlich für den Sitz der imds professional zuständige Gericht zuständig.
16. Datenschutz
Die imds professional weist im Hinblick auf § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung – auch durch Dritte – erhoben, genutzt, gespeichert und verarbeitet werden.
Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier.