Im Januar kommen sechs weitere Substanzen auf die REACH-Kandidatenliste

REACH

Im Dezember hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) der ECHA beschlossen, folgende sechs Substanzen auf die REACH-Kandidatenliste zu setzen:

  • Octamethyltrisiloxan (EG 203-497-4, CAS 107-51-7)
  • O,O,O-Triphenylphosphorothioat (EC 209-909-9, CAS 597-82-0)
  • Reaktionsmasse von: Triphenylthiophosphat und tertiären butylierten Phenylderivaten (EC 421-820-9, CAS 192268-65-8)
  • Perfluamin (EG 206-420-2, CAS 338-83-0)
  • Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear) phosphit
  • 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl] Hexansäure (EG 701-118-1, CAS 2156592-54-8)

Das bedeutet, dass diese Stoffe als SVHC (= besonders besorgniserregend) eingestuft sind und in Kürze auch für diese bestimmte Berichtspflichten gelten. Beispielsweise werden sie im IMDS und im CDX als SVHC markiert sein, dürfen somit nicht mehr in einem Joker versteckt sein. Und Produkte, die diese Substanzen enthalten, müssen unter Umständen an die SCIP-Datenbank gemeldet werden.

Sie oder Ihre Mitarbeiter benötigen eine entsprechende Schulung für den richtigen Umgang mit den betroffenen Stoffen? Hier finden Sie die nächsten Schulungstermine.

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