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Product Compliance
Am 18. Juli ist die neue EU-Ökodesign-Verordnung in Kraft getreten. Damit wurde die EU-Ökodesign-Richtlinie abgelöst, die bereits seit 2005 ökologische Mindestanforderungen an Produkte setzte. Nun wird der Anwendungsbereich auf neue Umweltaspekte und nahezu alle Produkte erweitert. Nicht betroffen sind u.a. Fahrzeuge, die mit der ELV (die ebenfalls überarbeitet und erweitert wird) eine eigene Regelung haben. Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationsanforderungen, wie die Ausweisung des CO2– bzw. Umweltfußabdruckes sind die Anforderungen, die durch die neue Verordnung geregelt werden. Dazu sollen digitale Produktpässe eingeführt werden.
In den nächsten Jahren werden für alle Produktgruppen jeweils eigene Verordnungen erlassen. Unternehmen haben dann 18 Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird es Ausnahmen und Unterstützungsmaßnahmen geben. Die ersten spezifischen Produktverordnungen werden bis Ende 2025 erwartet. Aktuell wird bereits an Verordnungen für Textilien und Stahl gearbeitet.
Den Originaltext finden Sie hier: Verordnung – EU – 2024/1781 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Eine gute Zusammenfassung hat das Umweltbundesamt veröffentlicht: Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft | Umweltbundesamt
Und hier finden Sie die Pressemitteilung der EU-Kommission: Ökodesign-Verordnung: Neue Regeln für nachhaltige Produkte in Kraft – Europäische Kommission (europa.eu)