Jetzt stehen 241 Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste

REACH

Aufgrund seiner schädlichen Wirkung wurde im Juni ein weiterer Flammhemmer auf die REACH-Kandidatenliste gesetzt. Mit der Einstufung als SVHC (er gilt als fortpflanzungsgefährdend) muss Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxid nun berichtet werden, wenn diese Substanz mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent in Produkten enthalten ist. Und das nicht nur an die Kunden (gemäß der REACH-Verordnung), sondern auch an die SCIP-Datenbank. Die aktuelle Kandidatenliste finden Sie hier.

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